Projektverlauf

Der Start des Projekts in den Pflegeeinrichtungen hängt davon ab, welcher Implementierungsgruppe eine Einrichtung zugeordnet ist. Die zu Beginn 40 teilnehmenden Einrichtungen wurden in zwei Kohorten mit jeweils 20 Einrichtungen aufgeteilt. Die erste Kohorte startete im Oktober 2020, die zweite Kohorte im Oktober 2021.

Im weiteren Projektverlauf besuchten die Coaches und Fachtrainer die Einrichtungen, um die gewählten Präventionsmaßnahmen zu implementieren und zu verstetigen. Für diese Phase der Implementierung waren neun Monate vorgesehen. Im Rahmen der Pandemie fanden diese zum Teil online statt. Es wurden drei Regionalgruppen gebildet. Die Größen dieser Gruppen variierte zwischen fünf und acht Einrichtungen, je nach geografischer Lage. Aufgrund des Infektionsgeschehens fanden, abweichend von einer gemeinsam geplanten Auftaktveranstaltung, drei kleinere statt. Diese Treffen ermöglichten es den Teilnehmenden, sich mit Kollegen anderer Einrichtungen auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu profitieren.

Auf die Implementierung folgt die Phase der Verstetigung. Begleitete Verstetigung bedeutet, dass die Einrichtungen ihre zuvor implementierten Maßnahmen gemeinsam mit ihrem Einrichtungscoach langfristig in die Organisations- und Unternehmenskultur überführen.
Ausschließlich für die erste Implementierungsgruppe ist im Anschluss daran noch die Phase der unbegleiteten Verstetigung vorgesehen (ab Juli 2022). In dieser Phase arbeiten die Einrichtungen ohne Einrichtungscoach weiter an der Verstetigung der Präventionsmaßnahmen.

Im Projektverlauf sind insgesamt vier Erhebungen vorgesehen, an denen sich jede/r Mitarbeitende anonymisiert beteiligen soll, der im direkten Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern arbeitet. Die Erhebungen sollen gewaltgeneigte Handlungen und Situationen erfassen, die für Mitarbeitende oder Bewohnerinnen und Bewohner als belastend empfunden wurden. Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen oder auf Mitarbeitende sind dabei ausgeschlossen.

Das Ziel der Erhebung ist es, festzustellen, ob mit Hilfe der Präventionsmaßnahmen ein Rückgang solcher Handlungen zu beobachten ist.