Teilnahmevoraussetzungen in Bayern für Einrichtungen und Bildungsträger
Einrichtungen der vollstationären Pflege:
Das Projekt richtet sich an zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bayern (entsprechend § 71 SGB XI mit einem gültigen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI in Bayern), die über ein implementiertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und noch nicht im Rahmen des Pilotprojektes „Gesundheitsförderung und Gewaltprävention in Pflegeheimen“ teilgenommen haben. Zudem müssen die teilnehmenden Einrichtungen die Bereitschaft mitbringen,
- den Implementierungsprozess in der Einrichtung in einem geeigneten hausinternen Gremium kontinuierlich voranzutreiben
- an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen
- zum Good-Practice-Katalog für die eigene Einrichtung und für das Gesamtprojekt beizutragen
- eine Person zu benennen, die die Implementation, die Erhebungen und die Projektorganisation verantwortet
- die Teilnahme an der Präventionsmaßnahme gemäß den MDS-Dokumentationsbögen der Leitfäden zu dokumentieren
- ihre Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Gewaltprävention in ihrer Netzwerkarbeit im Sinne der Gewaltpräventionsstrategie (GPS) in den Trägerverbänden und in der Gremienarbeit zu vertreten
- die Implementierungsinhalte zu verstetigen
Weitere Informationen sind im Projektflyer zu finden, den Sie hier downloaden können.
Bei Interesse melden Sie sich über das Kontaktformular bei uns.