Was heißt hier Gewalt?

Gewalt in der Alltagssprache wird häufig zur Dramatisierung genutzt. Das wollen wir vermeiden. Wir lenken deshalb den Blick auf das Anliegen von guter Pflege: Pflege will gesund machen und in ihrem Tätigkeitsfeld für Bedingungen sorgen, die ein gutes Leben möglich machen. Gewalt bedroht diese Anliegen. Darum streben wir gewaltfreie Pflege als klares Ziel an: als Versprechen für die Bewohnerinnen und Bewohner und als gesundheitsfördernde Bedingung für die Pflegenden.

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter. Opfer und Täter können alle sein: Bewohnerinnen und Bewohner, Pflegekräfte und andere im Heim Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Angehörige etc.

Unter Gewalt verstehen wir eine Vielzahl von Handlungen und Unterlassungen, die regelmäßig als demütigend erlebt werden und die wir entsprechend der Gewaltforschung in fünf Formen unterteilen (siehe unten). Damit folgen wir einem weiten Gewaltbegriff, der nicht nur körperliche Gewalt beschreibt, sondern auch jede andere als würdeverletzend wahrgenommene Handlung oder Unterlassung.

Wenn wir hier von Gewalt in der Pflege sprechen, sind Gewalthandlungen gegen Bewohnerinnen und Bewohner gemeint, aber auch solche gegen Mitarbeitende und wechselseitig begangene Gewalt.

Typisierung von Gewalt in der Pflege
jeweils mit erklärenden Beispielen

Körperliche Gewalt

  • grob anfassen, schlagen, kratzen, schütteln
  • in eine unbequeme Lage setzen oder legen
  • freiheitsentziehende Maßnahmen unerlaubt oder häufig anwenden
  • Handlungen gegen den Willen der Betroffenen ausführen, z.B. pflegen, Essen oder Medikamente verabreichen

Psychische Gewalt

  • unangemessen ansprechen: anschreien, schimpfen, rügen, in einem kindlichen Tonfall sprechen
  • missachten, ignorieren
  • demütigen, beileidigen
  • verbal zu Handlungen zwingen, z.B. zur Pflege, zum Essen

Vernachlässigung

  • schlecht pflegen, medizinisch schlecht behandeln
  • unzureichend im Alltag helfen
  • emotionale, körperliche, psychische Bedürfnisse übergehen

Finanzielle Ausnutzung

  • unbefugt über persönliches Vermögen verfügen
  • zu Geldgeschenken überreden oder nötigen
  • Geld oder Wertgegenstände entwenden

Intime Übergriffe

  • Schamgefühle oder Intimsphäre verletzen
  • sexuelle Andeutungen machen
  • Intimkontakte verlangen oder erzwingen

Gewalt geht zudem nicht nur von Personen aus. Auch Strukturen und Rahmenbedingungen können ein Eingriff in das Verständnis von Selbstbestimmung sowohl von Bewohnerinnen und Bewohnern als auch von Mitarbeitenden sein. Dazu gehören vorgegebene starre Tagesabläufe wie strikte Essens- und Bettzeiten, und weitere beeinträchtigende Reglementierungen, die die persönliche Lebensführung beeinträchtigen. Auch eine mangelhafte Personalausstattung kann zu Unterlassungen und Würdeverletzungen führen.

Quellen: